Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Verträge, welche die fachmännische Durchführung der von CAMPUS45 / SLIM Management GmbH (im Folgenden „CAMPUS45“ genannt) angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen und Akkreditierungen zum Gegenstand haben.

Mit der Anmeldung zu den von CAMPUS45 angebotenen Leistungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als angenommen. Jede von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft.

1 Gegenstand des Vertrages

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der SLIM Management GmbH mit der Marke „CAMPUS45 – Die Interim Manager Akademie“ (im Folgenden „CAMPUS45“ genannt) und dem Seminarteilnehmer (im Folgenden: „Teilnehmer“) für die Teilnahme an einem Seminar, einem Workshop, einer Schulung, einem Coaching- oder Zertifikatsprogramm der CAMPUS45 (im Folgenden „Fortbildung“). Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Fortbildung (elektronisch im Internet unter https://www.campus45.com) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

Vertragspartner sind die SLIM Management GmbH sowie der zur Fortbildung zugelassene Teilnehmer. Es besteht daneben die Möglichkeit der Anmeldung des Teilnehmers zur Fortbildung über sein Unternehmen oder seinen Arbeitgeber; in diesem Fall sind der Teilnehmer und dessen Unternehmen bzw. Arbeitgeber Vertragspartner der SLIM Management GmbH und haften für die Verbindlichkeiten des Teilnehmers aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

2 Angebot und Vertragsabschluss

Das Angebot der Fortbildung durch die CAMPUS45 erfolgt stets freibleibend.

Die Anmeldung erfolgt durch das dafür vorgesehene Formular und die Zahlung der Vergütung.

Eine Anmeldung ist ausschließlich dann möglich, wenn die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung durch Setzen des entsprechenden Häkchens in Anmeldeformular akzeptiert werden.

Der Vertragsschluss kommt durch Zusendung der Bestätigung zustande (Angebotsannahme).

3 Zahlungsbedingungen, Verzug

Die Zahlung der Vergütung ist bei Anmeldung sofort fällig und unter Nutzung der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Insofern hat CAMPUS45 Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus, insbesondere vor dem Start der Leistung.

Der Teilnehmer erhält eine Rechnung mit Zahlungsbestätigung als PDF-Dokument per E-Mail zugesendet. Eine Zusendung auf postalischem Wege ist nicht möglich.

Die Vergütung wird insbesondere in voller Höhe auch für Zeiten geschuldet, in denen der Teilnehmer am Studiengang ganz, teilweise, auf Dauer oder nur vorübergehend nicht teilnimmt, wenn der Teilnehmer (z.B. wegen Nichtbestehens von Prüfungen) das Bildungsziel nicht erreicht oder wenn vom Teilnehmer erwartete Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen ausbleiben.

Die Vergütung kann nur gemindert werden, wenn ein von der CAMPUS45 zu vertretendes Leistungshindernis besteht und die entfallenen Leistungen nicht in angemessener Zeit nachgeholt werden können. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall der Nachweis offen, dass die CAMPUS45 Kosten erspart hat; die Vergütung vermindert sich dann in Höhe des Anteils der ersparten Kosten, der auf den Teilnehmer entfällt.

Die Aufrechnung durch den Teilnehmer mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten aus bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gründen sind ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug ist die SLIM Management GmbH unbeschadet ihres Kündigungsrechts nach Ziff. 3.5 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Es besteht außerdem von Seiten CAMPUS45 die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

4 Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, Änderungen

Die CAMPUS45 ist bis 7 Tage vor Beginn der Fortbildung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern sich bis 10 Tage vor Fortbildungsbeginn eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für die Fortbildung angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt eine Teilnehmerzahl von weniger als 15 Personen; der CAMPUS45 steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzuführen oder Veranstaltungen zusammenzulegen oder zeitlich zu verschieben. Hat der Teilnehmer bereits eine Vergütung an die SLIM Management GmbH gezahlt, wird ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht nach Ziff. 6 bleibt unberührt.

Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur bis zu einem Tag vor Beginn der Veranstaltung oder der Nutzung des Fortbildungsangebotes möglich. Im Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der gesamten Vergütung erhoben, wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Fortbildung reduziert sich die Schadenpauschale auf 50%. Wenn es der CAMPUS45 gelingt, den frei werdenden Studienplatz mit einem anderen qualifizierten Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Schadenspauschale auf 25 % der gesamten Vergütung. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der CAMPUS45. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der CAMPUS45 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Teilnehmer die für einen Aufenthalt am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, ggf. auch als Visum) bei den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hinaus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unabhängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teilnahme an nachfolgenden Teilen des Studiengangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenenfalls folgenden Prüfungen ausgeschlossen ist oder der Fortbildungsabschluss aus sonstigen, von der CAMPUS45 nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erworben werden kann. Die Fortbildungsveranstaltungen können weiterhin besucht werden; hierüber wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tragung der gesamten Vergütung bleibt auf jeden Fall bestehen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Die CAMPUS45 kann insbesondere aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Teilnehmer die Fortbildung durch sein Verhalten schuldhaft stört, im Rahmen von Prüfungsleistungen eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt oder mit der Zahlung der Vergütung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung und Androhung der Kündigung für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Nachfrist in Verzug ist, und wenn der CAMPUS45 daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Wurde die CAMPUS45 durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, behält sie ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Vergütung; die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.

Die Wahl der eingesetzten Methoden und Hilfsmittel obliegen der CAMPUS45. Geringfügige Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer der Fortbildung bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die CAMPUS45 um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der CAMPUS45 ist ausgeschlossen. Wird die Durchführung des Studienganges, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der CAMPUS45 zu vertretenden Gründen für die CAMPUS45 unmöglich oder unzumutbar (z.B. aufgrund behördlicher

Anordnung aus nicht dem Verantwortungsbereich der CAMPUS45 zuzurechnenden Umständen), ist die CAMPUS45 berechtigt, die Fortbildung und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise (z.B. mit Onlineveranstaltungen statt mit Präsenzveranstaltungen) durchzuführen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer nachteiligen Änderung des angestrebten Fortbildungsziels führt. Ein Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Vergütung sowie Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer in diesem Fall nicht zu.

Die Wahl von Zeit und Ort der Programmdurchführung obliegt der CAMPUS45. Diese behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder den Ort der Programmdurchführung zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen nicht zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb eines Umkreises von 50km (Luftlinie) berechtigt den Teilnehmer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Vertragskündigung.

Rücktritt und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5 Widerrufsbelehrung

Unbeschadet des Rechts zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 5 steht dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – noch das folgende Widerrufsrecht zu:

10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

6 Urheberrechte, Nutzungsrechte

Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten oder sonstiger Unterlagen von CAMPUS45 an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von CAMPUS45 unzulässig. Für Teilnehmer/innen an den von CAMPUS45 angebotenen Lehrgängen gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen des Lehrgangs gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von CAMPUS45 an Dritte weitergegeben werden dürfen. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der CAMPUS45 vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Fortbildungsunterlagen – auch als elektronische Dokumente (z. B. im PDF-Format) – und Lernprogramme oder von Teilen daraus behält sich die CAMPUS45 vor. CAMPUS45 verbleibt an ihren Leistungen jedenfalls das Urheberrecht.

In der Fortbildung wird ggf. Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der Systeme der CAMPUS45 dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die CAMPUS45 auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die CAMPUS45 Schadensersatzforderungen vor.

7 Haftung

Die CAMPUS45 haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die CAMPUS45 nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die CAMPUS45 gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die CAMPUS45 zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.

Hiervon abweichend haftet die CAMPUS45 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung in voller Höhe.

Die CAMPUS45 haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung der Fortbildung, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der CAMPUS45 zurückzuführen ist.

Die CAMPUS45 haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

Soweit die Haftung der CAMPUS45 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8 Datenschutz

Der Teilnehmer wird hiermit davon unterrichtet, dass die CAMPUS45 personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der CAMPUS45 für Teilnehmer in der jeweils gültigen Fassung (https://www.campus45.com/datenschutz).

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt dem auf inländische Parteien anwendbaren Recht der Republik Österreich.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Salzburg.

Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner der CAMPUS45 Kaufmann bzw. selbstständiger Unternehmer oder ein Personen- oder Kapitalunternehmen ist.

10 Schriftform und Fortbestehen des Vertrages

Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen in Textform zu treffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahe kommt.

Stand: Januar 2022